Krankentransporte müssen nicht ausgeschrieben werden, urteilt der EuGH

Kommunen können Freiwilligenorganisationen wie das Österreichische Rote Kreuz und andere direkt und ohne Ausschreibung mit der Durchführung von Krankentransporten beauftragen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) per Urteil (C-113/13) entschieden. Allerdings müsse tatsächlich zu den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen könnten, beigetragen werden.

Anlass für den Entscheid des EuGH war ein regionales Abkommen, welches die Beziehungen zwischen den Gesundheits- und Krankenhauseinrichtungen sowie den Freiwilligenorganisationen regelt. Die regionale Verwaltung des Gesundheitsdienstes schloss auf Basis dessen, ohne vorherige Ausschreibung, mit Freiwilligenorganisationen Übereinkünfte über Dienstleistungen des Krankentransports. Dagegen ersuchten im Bereich des Krankentransports tätige Genossenschaften Rechtsschutz. Das zuständige italienische Gericht ersuchte den EuGH um einen Vorabentscheid.

Das Urteil finden Sie hier.

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de