Beschäftigungspaket der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 18.04.2012 ein umfassendes Beschäftigungspaket vorgelegt. Es besteht aus einer Mitteilung und neun Begleitdokumenten, in denen die Schnittpunkte der europäischen Beschäftigungspolitik mit anderen Politikbereichen zur Förderung von Wachstum dargelegt werden. Brüssel beabsichtigt, gefährlichen Beschäftigungstrends wie dem rasanten Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und EU-Mitgliedstaaten eine Basis für die Erstellung der nationalen Beschäftigungspläne zu geben. Der Hintergrund: Das Beschäftigungsziel der Strategie Europa 2020 verlangt 17,6 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze in der EU.

Die Kommission reagiert mit der Mitteilung u. a. auf die Aufforderung des Europäischen Rates, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch ein strengeres Monitoring der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken. Die konkreten Ziele der Kommission sind: Schaffung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmarktreformen, Investitionen in Qualifikationen sowie die Stärkung der EU-Governance. Brüssel evaluierte im Rahmen von zwei öffentlichen Konsultationen bereits einen Qualitätsrahmen für Praktika und die Nutzung des Potenzials von personenbezogenen Dienstleistungen im Haushalt.

Der VÖWG begrüßt grundsätzlich sozial- und beschäftigungspolitische Initiativen der EU in einem höheren Ausmaß und die Stärkung des sozialen Dialogs durch größere Einbindung der Sozialpartner. Der Verband befürwortet darüber hinaus die Förderung von Sozialunternehmen als wichtige Motoren für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich öffentlicher Auftragsvergaben sowie beim Zugang zu Finanzierungen. Offen bleibt hingegen die Frage der Umsetzbarkeit zahlreicher Kommissionsvorschläge. Weitere Informationen finden Sie hier.

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