Beschlüsse – Staatliche Beihilfen

Im Mai letzten Jahres ergänzte die Europäische Kommission (EK), im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts, die Vorschriften welche gewisse Anwendungsbereiche von der Anmeldepflicht befreien (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung/AGVO).
Kürzlich gab die EK sieben Beschlüsse bekannt, welche die AGVO ergänzen und somit zusätzliche Orientierungshilfen bei lokalen staatlichen Fördermaßnahmen für die Praxis bieten sollen.
Die Beschlüsse betreffen unter anderem medizinische Einrichtungen.

Im Folgenden die deutschen Fälle:

Medizinisches Versorgungszentrum Durmersheim

Bei der Kommission ist eine Beschwerde eingegangen, der zufolge die deutsche Gemeinde Durmersheim (Baden-Württemberg) dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) des Klinikums Mittelbaden ein Gebäude zu einem angeblich unter dem Marktpreis liegenden Mietzins vermietet. Das MVZ erbringt medizinische Standardleistungen für die örtliche Bevölkerung. Ein Wettbewerb besteht bei den betreffenden Leistungen ausschließlich auf lokaler Ebene. Sprachprobleme und die Besonderheiten des nationalen Gesundheits- und Versicherungswesens machen einen grenzüberschreitenden Wettbewerb bei medizinischen Standardleistungen unwahrscheinlich. Zudem wären angesichts der eher bescheidenen Größe des Zentrums und der geringen Höhe der Miete etwaige Vorteile äußerst begrenzt und in ihrer Wirkung zu vernachlässigen. Der mutmaßliche Begünstigte geht keinen Tätigkeiten nach, die einem über die lokale Ebene hinausreichenden Wettbewerb ausgesetzt sind.

Städtische Projektgesellschaft „Wirtschaftsbüro Gaarden“ (Kiel)

Eigentümerin und Betreiberin der „Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH“ ist die Stadt Kiel. Die Projektgesellschaft bietet in sehr begrenztem Rahmen kostenlose Informations- und Beratungsdienste für interessierte Privatpersonen, neu gegründete Firmen und KMU an, wobei das Ziel darin besteht, die Attraktivität von Kiel-Gaarden zu erhöhen und die Wirtschaftstätigkeit vor Ort zu fördern. Die Dienste werden ausschließlich lokal erbracht, d. h. nur in Kiel-Gaarden, einem benachteiligten Stadtteil, der Teil von Stadtentwicklungsmaßnahmen ist. Außerdem liegen nach Ansicht der Kommission keine Anhaltspunkte für einschlägige grenzüberschreitende Investitionen vor, die auf die Bereitstellung grundlegender Beratungsleistungen für Kleinstbetriebe in sozial benachteiligten städtischen Gebieten abzielen.

Landgrafen-Klinik

Die Landgrafen-Klinik ist eine Reha-Klinik mit 200 Betten im niedersächsischen Bad Nenndorf. Das Land Niedersachsen gewährt der Klinik einen Ausgleich für Verluste im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese öffentliche Finanzierung den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen dürfte und somit ihrem Wesen nach keine staatliche Beihilfe darstellt, da die von der Landgrafen-Klinik erbrachten Dienstleistungen einen rein lokalen Charakter haben (keiner der im Jahr 2013 behandelten 3080 Patienten kam aus einem anderen Mitgliedstaat) und da durch die öffentliche Finanzierung der Landgrafen-Klinik zu keinem Zeitpunkt wesentliche regionale Investitionen angezogen wurden oder konkrete Hindernisse für die Niederlassung anderer Unternehmen entstanden sind (in der Region gibt es über 20 Reha-Kliniken).

Die Beschlüsse können Sie, sobald Sie veröffentlicht wurden, hier einsehen.

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