Europäisches Parlament nimmt den „European Accessibility Act“ in erster Lesung an

Am 14. September 2017 hat das europäische Parlament die Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen  (den „Accessibility Act“) in erster Lesung angenommen.  Dieser Rechtsakt behandelt europaweit einheitliche Barrierefreiheitsbestimmungen für digitale Güter und Dienstleistungen u.a. im Transportbereich (bspw. einheitlich barrierefreie Ticketing-Automaten, Apps, Fahrplananzeigen).

Untenstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bzw. über die wichtigsten Abstimmungsergebnisse:

  • Der Bestandsschutz bleibt bestehen bzw. wird es einen Übergangszeitraum von 11 Jahren geben, in dem Dienstleistungen mit Produkten, die vorher im Einsatz waren, fortgesetzt werden dürfen – Automaten dürfen bis an ihr Lebensende genutzt werden.
  • Gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienstleistungen nach VO 1370/2007 wurden aus dem Text gestrichen.
  • Unzumutbare Belastung – Ergänzungen:
    • Im Art 12: Eine unzumutbare Belastung kann nicht geltend gemacht werden, wenn eine externe Finanzierung „mit dem Ziel, die Barrierefreiheit zu erhöhen“ vorhanden ist.
    • Im Art. 22: Auch Betreiber (nicht nur die Behörde) können eine unzumutbare Belastung geltend machen.
  • Der städtische öffentliche Personennahverkehr wird im Anwendungsbereich explizit genannt; dieser betrifft U-Bahn, Eisenbahn, Straßenbahn, Trolleybus und Bus.
  • Der Begriff „Menschen mit funktionalen Einschränkungen“ wurde an manchen Stellen wieder eingeführt.
  • Die bauliche Umgebung allgemein – d.h. für alle Produkte/Dienstleistungen – wird weiterhin obligatorisch in den Anwendungsbereich aufgenommen (keine Wahlmöglichkeit für die Mitgliedstaaten), sie wird jedoch auf Neubauten und umfangreiche Renovierungen beschränkt.
  • Betroffene Verkehrsdienstleistungen müssen barrierefrei sein: zu solchen zählen u.a. Automaten, Websites, smart Ticketing, Echtzeitinformationen, sowie Fahrzeuge, die Infrastruktur und die bauliche Umgebung (inklusive dem stufenfreien Zugang zu allen Stationen des öffentlichen Verkehrs).

Im Rat werden die Verhandlungen weitergeführt, der formelle Trilog wird aber nicht vor Anfang des nächsten Jahres erwartet.

Den angenommenen Text können Sie unter diesem Link abrufen.

 

Bild: Querschnitt / pixelio.de