EU-Kommission legt Kinderrechtsstrategie vor

Am 24. März 2020 hat die EU-Kommission zwei Maßnahmen zur Wahrung der Rechte von Kindern und zum Schutz von Kindern in Not vorgelegt:

Mit diesen Maßnahmen soll die Chancengleichheit von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gefördert werden.

Vorbereitung & Hintergrund der Maßnahmen

Bereits in den politischen Leitlinien für ihre Amtszeit hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Schaffung einer Kindergarantie angekündigt. Diese ist nun eng verwoben mit der EU-Kinderrechtsstrategie und ergänzt deren zweite Säule (s. unten). Die Kindergarantie soll ebenso zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, konkret bezieht sie sich auf den Grundsatz 11 „Betreuung und Unterstützung von Kindern“. In dem ebenfalls im März veröffentlichten Aktionsplan zur Säule sozialer Rechte, der die Umsetzung dieses zentralen Strategiepapiers in der EU-Sozialpolitik gewährleisten soll, wird u.a. das Ziel definiert, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU – darunter mindestens 5 Mio. Kinder – bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken.

In der Vorbereitung der beiden Maßnahmen hat die EU-Kommission mit verschiedenen Kinderrechtsorganisationen zusammengearbeitet und 10.000 Kinder zu ihren Ansichten und Erfahrungen befragt. Diese Befragung hat verdeutlicht, dass Kinder in der EU nach wie vor aufgrund ihrer Herkunft, ihres Status, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Ausrichtung mit sozioökonomischer Ausgrenzung und Diskriminierung konfrontiert sind. Wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen hat die COVID-19-Pandemie die Situation zusätzlich erschwert.

Die EU-Kinderrechtsstrategie

Die Strategie umfasst Maßnahmen in folgenden sechs Themenbereichen für die nächsten vier Jahre:

  1. Kinder als AkteurInnen des Wandels im demokratischen Leben: z.B. Erstellung kinderfreundlicher Rechtstexte, Konsultation mit Kindern iZm der Umsetzung des Klimapakts und des Green Deals, Förderung der Teilhabe von Kindern am bürgerlichen/demokratischen Leben
  2. Recht der Kinder, ihr Potential unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen: z.B. Bekämpfung der Kinderarmut und sozialer Exklusion durch die EU-Kindergarantie, Förderung gesunder, nachhaltiger Lebensmittel an Schulen, höhere Standards für frühkindliche Bildung und Betreuung
  3. Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit: z.B. EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung geschlechterspezifischer häuslicher Gewalt, Aufbau von Kinderschutzsystemen und verbesserte Reaktion auf Gewalt in Schulen in Mitgliedstaaten
  4. Recht von Kindern auf eine kindgerechte Justiz: z.B. Beitrag zur spezialisierten justiziellen Aus- und Fortbildung, Schulungen in Mitgliedstaaten, Umsetzung der Leitlinien für eine kinderfreundliche Justiz (2010)
  5. Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen: z.B. Aktualisierung der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder, nationale Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Bezug auf Vorschriften zum Schutz von Kindern, Unterstützung in der Entwicklung von digitalen Kompetenzen
  6. Weltweites Eintreten für die Rechte von Kindern: z.B. Bereitstellung von 10% der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen, Ausarbeitung eines EU-Jugendaktionsplans bis 2022, Nulltoleranzpolitik ggü. Kinderarbeit

Nächste Schritte

Die EU-Kommission wird über die Fortschritte in der Umsetzung auf nationaler und EU-Ebene auf dem jährlichen EU-Forum für die Rechte des Kindes berichten. Für Ende 2024 ist eine Evaluierung geplant.

Die EU-Kindergarantie

Die Kindergarantie soll Kindern unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen sind, kostenlosen Zugang zu folgenden wichtigen Dienstleistungen garantieren und damit wirksam Kinderarmut bekämpfen:

  • Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, z.B. Vermeidung segregierter Klassen;
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten, z.B. angemessene Ausrüstung für Fernunterreicht und Schulausflüge
  • Zumindest eine gesunde Mahlzeit pro Schultag
  • Gesundheitswesen, z.B. erleichterter Zugang zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten gemäß der Empfehlung sicherstellen, dass bedürftige Kinder effektiven Zugang zu angemessenem Wohnraum und gesunder Nahrung (auch außerhalb des Schulumfelds) haben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen auf nationaler Ebene stehen z.T. EU-Mittel (ESF+, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU, Aufbau- und Resilienzfazilität) zur Verfügung.

Nächste Schritte

Als Empfehlung des Rates muss die EU-Kindergarantie nun in einem nächsten Schritt von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Anschließend sollen die nationalen Regierungen innerhalb von sechs Monaten nach der Annahme nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorlegen. Das Monitoring der Umsetzung erfolgt über das Europäische Semester.

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