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EU-Kommission plant Umwelt-Omnibus: Chancen und Risiken

Mit dem geplanten „Umwelt-Omnibus“ möchte die Europäische Kommission Berichtspflichten, Informationsflüsse und Genehmigungsverfahren im Umweltrecht vereinfachen, insbesondere in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallwirtschaft. Auch eine Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist vorgesehen. Die Initiative birgt Chancen, Doppelstrukturen abzubauen und digitale Verfahren zu stärken. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass zentrale Prinzipien wie das Verursacherprinzip geschwächt oder Investitionen in wichtige Infrastrukturen gefährdet werden. Vereinfachungen dürfen nicht zulasten von Umweltstandards oder funktionierender Finanzierungssysteme fallen. Noch ist offen, welche Maßnahmen gesetzt werden, da der Aufruf zur Konsultation sehr vage formuliert wurde.

Der VÖWG hat sich an der öffentlichen Konsultation beteiligt und begrüßt die Initiative, da sie auf eine der zentralen Herausforderungen der letzten Jahre reagiert: die zunehmende Komplexität der Rechtsvorschriften und die daraus resultierenden Hürden für eine praxisnahe Umsetzung. Vereinfachung darf jedoch nicht mit Deregulierung gleichgesetzt werden und es ist entscheidend, dass gleichzeitig Rechtssicherheit, Vollzugstauglichkeit und Effizienz gestärkt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wirtschaft und der Daseinsvorsorge bedeutet dies, dass Vereinfachungen nur dann sinnvoll sind, wenn sie praxisorientiert, ökologisch tragfähig und sozial ausgewogen ausgestaltet sind. Ein bloßer Abbau von Verpflichtungen würde die Zielerreichung im Umwelt- und Klimaschutz untergraben und langfristig zu höheren Kosten für Gesellschaft und öffentliche Hand führen. Dagegen kann eine konsequent digitalisierte, vereinheitlichte und klar strukturierte Regulierung nicht nur die Umsetzung erleichtern, sondern auch die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.

Die Kommission will nach Auswertung der Rückmeldungen im 4. Quartal 2025 einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Danach beginnt das ordentliche Verfahren im Europäischen Parlament und im Rat.