VÖWG: Vereinbarkeit von Verkehrsdiensteverträgen mit PSO-Verordnung sicherstellen

Die sogenannte PSO-Verordnung (Verordnung Nr. 1370/2007/EG über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße) wirft seit ihrem Inkrafttreten am 3. Dezember 2009 zahlreiche Fragen auf. Aktuell geht es um die Ausschreibung bzw. Verlängerung der Verkehrsdiensteverträge in Städten und Gemeinden. Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft (VÖWG) empfiehlt bei Neuausschreibung von Verkehrsdiensten die Vereinbarkeit der jeweiligen Verträge mit der PSO-Verordnung genau zu überprüfen. Insbesondere der Abschluss unbefristeter Verträge sollte vermieden werden.

Der VÖWG steht einer verpflichtenden Ausschreibung für öffentliche Personenverkehrsdienste im Sinne der Gemeinwohlverpflichtung generell kritisch gegenüber. Die Europäische Kommission arbeitet jedoch bereits an weiteren Leitlinien, deren Veröffentlichung für Herbst 2012 bzw. Anfang 2013 anberaumt ist. Positiv zu beurteilen ist, dass Verkehrsdienstleistungen im Sinne der PSO-Verordnung vom derzeit verhandelten Richtlinien-Vorschlag über Konzessionen aktuell nicht berührt sind. Der VÖWG beobachtet den Rechtssetzungsprozess aber weiterhin aufmerksam, damit die Interessen der öffentlichen Wirtschaft bestmöglich gewahrt bleiben. Weitere Informationen finden Sie hier.

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