Die Corona Ampel – welche Maßnahmen gelten bei welcher Farbe?

Aufgrund der derzeitigen Überarbeitung der Corona Ampel kann es dazu kommen, dass nicht alle Verlinkungen korrekt funktionieren. Sobald es neue Informationen zu den Maßnahmen gibt, werden wir diese hier aktualisieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Am 4. September stellte die Bundesregierung die Corona Ampel für Österreich vor. Um auf regionale Cluster und Hotspots reagieren zu können, sollen mit der Ampel abhängig von der epidemiologischen Lage, Maßnahmen und darüber hinaus-gehende Empfehlungen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche kommuniziert werden. Diese Maßnahmen und Empfehlungen können entweder für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder für Bezirke bzw. einzelne Regionen gelten. Dadurch soll die Corona Ampel ein Werkzeug für eine einheitliche und transparente Vorgehensweise sein.

Wie es zur Festlegung der Ampelfarben kommt, legt die Corona Kommission fest. Die Kommission tagt wöchentlich am Donnerstag um ihre jeweiligen Empfehlung am Freitag abzugeben. Diese gibt als beratendes Gremium fachliche Empfehlungen an die Politik ab, welche Ampelfarbe für eine bestimmte Region gelten sollte. In der Corona Kommission sitzen 19 stimmberechtigte Mitglieder. Diese sind VertreterInnen aller neun Bundesländer, fünf nominierte ExpertInnen des Bundes sowie fünf weitere VertreterInnen des Bundes. Welche Farbe letztendlich vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik.

Die Ampelfarben unterscheiden sich je nach Einschätzung der epidemiologischen Lage und zeigen der Bevölkerung das jeweilige Risiko in einer Region. Mit jeder Ampelfarbe sind Empfehlungen und Maßnahmen verknüpft, die der Bevölkerung einen Überblick geben sollen, welche Vorsichtsmaßnahmen in welcher Ampelfarbe zu treffen sind oder empfohlen werden.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung darüber, welche Maßnahmen bei welcher Ampelschaltung gelten. Um in dieser dynamischen Entwicklung Schritt zu halten, erlauben wir uns die Maßnahmen innerhalb der einzelnen Bereiche zu verlinken. Dadurch ist garantiert, dass diese aktuell bleiben und Ihnen eine langfristige Hilfestellung bieten.

Folgende Unterteilung wurde vom Ministerium vorgenommen.

Mindestmaßnahmen:

  • Abstand
  • MNS
  • Veranstaltungen
  • Sperrstunde
  • Präventions-/ Hygienekonzept

Arbeit und Wirtschaft:

  • Allgemeine Information
  • Arbeitsplatz, Arbeitsstätte, Baustelle, Transporte von und zur Arbeit
  • Kundenbereiche

Bildung: 

  • Allgemeine Information
  • Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Volksschule
  • Mittelschule – AHS-Unterstufe, Polytechnische Schule, sonderpädagogische Einrichtungen
  • Sekundarstufe II – Hochschulen (gemäß Leitfaden des BMBWF)
  • Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager

Gesundheits- und Sozialbereich:

  • Bettenführende Krankenanstalten
  • Ambulanzen und Ambulatorien sowie niedergelassener Bereich
  • Kur/Reha – Alten- und Pflegeheime
  • Behinderteneinrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen
  • in Wohneinrichtungen, im Bereich des (teil-)betreuten Wohnens im Rahmen von Wohngemeinschaften sowie im Bereich der Frühförderung und therapeutischen Leistungen, im Bereich der Werkstätten/ fähigkeitsorientierten Aktivität/ Beschäftigungstherapie/Tagesstrukturen und für Tageseinrichtungen, Wohneinrichtungen und Beratungsstellen weiterer vulnerabler Zielgruppen

Sport:

  • Allgemeine Information
  • In geschlossenen Räumen
  • Im Freien

Tourismus:

  • Allgemeine Information
  • Gastronomie
  • Hotellerie (für Hotel-Gastro, Bars etc. siehe oben)

Transport:

  • Allgemeine Information
  • MNS tragen und Abstandsregeln einhalten
  • Transporte zu touristischen Zwecken
  • Taxis

Die Maßnahmen wurden zum Teil bereits rechtlich verankert oder können auf Basis der derzeitigen Rechtslage bzw. ab der Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950 umgesetzt werden. Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel wird vermutlich erst Ende September erfolgen. Dazu ist nämlich die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes im Rahmen der nächsten Nationalratssitzung im Parlament am 23. September notwendig. Ein FAQ des Ministeriums zur Corona Ampel finden Sie hier.