Abstimmung zur Trinkwasserrichtlinie auf der Tagung des Rates „Umwelt“ am 5.3.2019

Die EU-Umweltminister haben am Dienstag, dem 5.3.2019, ihren Standpunkt zum Status Quo des Kompromisstextes des Rates der Europäischen Union zur Neufassung der Trinkwasserrichtlinie abgegeben. Der über die letzten Monate von der rumänischen Ratspräsidentschaft ausgearbeitete Kompromiss beinhaltet in erster Linie Vorschläge zur gemeinsamen Regelung der zwei Schlüsselthemen der vorangegangenen Ratsdebatten – den Hygieneanforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser – und versucht diese im neu verfassten Artikel 10a über den sogenannten 10+3MS-Ansatz zu lösen. Weiters wird der Zugang zu Trinkwasser, der über Artikel 13 festgelegt wird, behandelt. Jene Themen wie Parameterwerte, Informationspflichten, Stoffgruppendefinitionen, etc., die gerade in Österreich zu Missmut führten, waren nicht Teil der Debatte und sollen laut Ratsvorsitz noch von den Fachgremien geklärt werden. Vor allem aber können die Organe mit der Annahme dieser Position nun Trilogverhandlungen über die Annahme jener endgültigen Rechtsvorschrift aufnehmen, der als Ziel gesetzt wurde, den Zugang zu sauberem Wasser in Europa wirksam zu sichern und das Vertrauen der Bürger in ihr Leitungswasser zu fördern.

Explizit abgelehnt wurde der Kompromissvorschlag des Rates nur von Österreich, vertreten durch BM Köstinger, und Estland (enthalten) – alle anderen Mitgliedstaaten haben, um den fragilen Kompromiss nicht zu gefährden, der allgemeinen Ausrichtung zugestimmt, die meisten jedoch mit Vorbehalt und unter der Prämisse, dass jene oben angesprochenen Details noch geklärt werden müssen. Die Europäische Kommission zeigte sich unglücklich über den Kompromisstext und kündigte an, diesbezüglich noch ein Schreiben zu veröffentlichen, um ihren Missmut über die ihrer Ansicht nach aufgeweichten Bestimmungen kund zu tun.

 

Mit dem Text des Rates werden signifikante Änderungen am Vorschlag der Europäischen Kommission vorgenommen:

·         eine klarere Unterscheidung zwischen Risikobewertung und Risikomanagementmaßnahmen;

·         diverse Anpassungen in den Anhängen für mikrobiologische und chemische Parameter;

·         Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Informationen über die Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser und zur Förderung von Leitungswasser vorzulegen;

·         Ausnahmemöglichkeiten werden wieder eingeführt und für die neuen Parameter gilt nun eine dreijährige Übergangsfrist;

·         Die von der Kommission in die Parameter integrierten Indikatorparameter werden wieder als eigene Liste geführt;

·         Die Überwachungsverpflichtungen und Probenahmefrequenzen wurden überarbeitet und das System der derzeit gültigen Richtlinie wurde weitgehend wiederhergestellt;

·         Bezüglich der Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, strebt der Rat die Erstellung einer europäischen Positivliste von Stoffen, eine gemeinsame Methodik für Tests und Verfahren zur Anwendung von Stoffen auf die Positivliste und ein Konformitätszeichen an.

Die späte Annahme des Ansatzes des Rates verhindert, dass die interinstitutionellen Diskussionen (Triloge) vor den Europawahlen beginnen. Um zu vermeiden, dass das nächste Parlament die Diskussionen über Trinkwasser wieder aufnimmt, wird Ende März eine Abstimmung in erster Lesung durch das Europäische Parlament stattfinden (das Europäische Parlament hat seine Abänderungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission am 23. Oktober 2018 angenommen). Die Diskussionen über die Trinkwasserrichtlinie werden dann zwischen den drei Institutionen fortgesetzt, damit der Text – im besten Fall – in der zweiten Jahreshälfte 2019 endgültig angenommen werden kann.

 

Foto: Paul Golla  / pixelio.de