Förderungen – Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“

Im Rahmen des Anschluss-Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014-2020 fördert die Europäische Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der im EU-Vertrag, der Grundrechtecharta und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte der Menschen.
Insgesamt stehen für den Projektzeitraum rund 440 Mio. Euro für alle EU-Mitgliedsländer zur Verfügung.

Die zugrunde liegenden Ziele sind:

Förderung der Nicht-Diskriminierung
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz
Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Gender Mainstreaming
Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen (Daphne)
Förderung der Rechte des Kindes
Gewährleistung des höchsten Datenschutzniveaus
Förderung der Rechte, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben
Durchsetzung der Verbraucherrechte

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Schulungsaktivitäten (Austausch von Personal, Workshops, Entwicklung von Schulungsmaterial usw.)
Maßnahmen für Lernen und Zusammenarbeit, Austausch bewährter Verfahren, Peer-Reviews, Entwicklung von
Instrumenten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie usw.
Bewusstseinsbildende Maßnahmen, Verbreitungsaktivitäten, Konferenzen usw.
Unterstützungmaßnahmen für die wichtigsten Akteure (zB bedeutende europäische
Nichtregierungsorganisationen und Netze, Behörden der Mitgliedstaaten, die EU-Recht umsetzen)
Analyse-Aktivitäten (Studien, Datenerhebungen, Entwicklung gemeinsamer Methoden, Indikatoren, Erhebungen, Erstellung von Anleitungen usw.)

Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de